Offenlage der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09-3

Amtliche Bekanntmachung „Nachtigallenweg“, Pech, Teilbereich Pecher Waldstraße/ Auf dem Girzen

Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 08.04.2008 beschlossen, den Planentwurf zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09-3 „Nachtigallenweg“, Pech, Teilbereich „Pecher Waldstraße/ Auf dem Girzen“, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21. 12.2006 (BGBl. I S. 3316), offen zu legen.

Der Änderungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit

vom 12.05. 2008 bis einschließlich 13.06.2008

im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Zimmer 115, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, während der folgenden Dienststunden:

Montag – Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Anregungen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die fristgerecht eingegangenen Anregungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können hierbei unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei Gericht gem. § 47 VwGO, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können
Wachtberg, den 21.04.2008
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
Theo Hüffel