Beabsichtigte Einziehung der öffentlichen Wegeparzelle in der Gemarkung Werthhoven, Flur 5, Flurstück 76 gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW

Amtliche Bekanntmachung Nach dem Beschluss des Bau-, Vergabe- und Verkehrsausschusses der Gemeinde Wachtberg vom 13.02.2008 wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, das förmli-che Verfahren nach § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW zur Einziehung der öffentl-chen Wegefläche in der Gemarkung Werthhoven, Flur 5, Flurstück 76 einzuleiten.

Es handelt sich hierbei um den Wirtschaftsweg, der die Straßen "Kapellenstraße" und "Fuchskaule" fußläufig verbindet, siehe beigefügter Auszug aus dem Liegenschaftkataster.

Die Absicht der Einziehung der zuvor genannten Fläche wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW bekannt gegeben. Einwendungen gegen die Einziehung können innerhalb von drei Monaten vom Tage dieser Bekanntmachung an beim Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Gemeindeentwicklung (Fachbereich III), Rathaus, Zimmer Nr. 110, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden. Ebenfalls kann dort die Katasterunterlage während der Dienststunden oder nach Terminvereinbarung (Tel.: 0228-9544152 eingesehen werden.

Alle vorliegenden Einwendungen werden dem Bau-, Vergabe- und Verkehrsausschuss und abschließend dem Rat der Gemeinde zur Abwägung und Entscheidung vorgelegt.

Wachtberg, 27.02.2008
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Müller