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10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09-3 „Nachtigallenweg“, Pech
Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 26.02.2008 eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09-3 „Nachtigallenweg“, Pech im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel der Veränderung der Baugrenzen auf den Parzellen Nr. 469, 470 und 501, Flur 12, Gemarkung Pech, beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
In Vertretung
Stefan Hahn
Beigeordneter
Letzte Änderung: 06. März 2008 - © 2008 Gemeinde Wachtberg