Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-10 "Einkaufszentrum", Berkum

Amtliche Bekanntmachung Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 26.02.2008 die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-10 "Einkaufszentrum", Berkum gem. § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW S 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30.05.2005 (GV NRW S. 498), als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.

Mit dieser Bekanntmachung tritt diese 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-10 "Einkaufszentrum", Berkum in Kraft.

Der Geltungsbereich dieses Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Jedermann kann den Bebauungsplan nebst Textteil und Begründung im Hochbauamt der Gemeinde Wachtberg, Zimmer 116, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass 

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die Entschädigung von durch die Bebauungsplanänderung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Wachtberg-Berkum, den 27.02.2008
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
In Vertretung
Stefan Hahn
Beigeordneter