Offenlage der Änderung der Abgrenzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niederbachem im Bereich Rolandstraße

Amtliche Bekanntmachung Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 12.02.2008 beschlossen, den Entwurf zur Änderung der Abgrenzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niederbachem im Bereich Rolandstraße und die Begründung hierzu gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), offen zu legen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 17.03.2008 bis einschließlich 18.04.2008 im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Zimmer 115, Rathausstraße 34,
53343 Wachtberg-Berkum, während der folgenden Dienststunden:

Montag - Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Anregungen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die fristgerecht eingegangenen Anregungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können hierbei unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.

Wachtberg, den 25.02.2008
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
In Vertretung
Stefan Hahn
Beigeordneter