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Linksammlung
Wahl der Schöffen für die Amtszeit 2009 - 2013
Die derzeitige Amtszeit für die Strafkammer beim Landgericht Bonn und für das Schöffengericht beim Amtsgericht Bonn läuft am 31.12.2008 ab. Die Gemeinde hat die Aufgabe, für die Amtszeit 2009 – 2013 eine Vorschlagsliste für die Wahl von Schöffen aufzustellen.
Aus dieser Vorschlagsliste, die der Zustimmung des Gemeinderates bedarf, wählt dann ein beim Amtsgericht Bonn gebildeter Ausschuss die Schöffen. Personen, die an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit in der Amtsperiode 2009 – 2013 bei der Strafkammer des Landgerichtes und des Schöffengerichtes beim Amtsgericht Bonn Interesse haben, können sich hierfür bewerben.
Die Bewerber/ innen müssen deutsche Staatsbürger sein und sollten bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben, jedoch nicht älter als 70 Jahre sein und sie müssen zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde wohnen.
Ausgeschlossen von der Bewerbung sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind und Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Bewerbungen mit folgenden Angaben :
- Familienname
- Geburtsname, wenn er anders lautet als der Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsort (bei kreisangehörigen Orten mit Angabe des Kreises, bei nicht in Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes)
- Beruf
- Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer, Telefon
werden bis zum 15.02.2008 an den Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich I, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg- Berkum, erbeten. Weitere Informationen zum Thema „Schöffenwahl“ sind unter der Telefonnummer 0228/9544-136 oder per E-Mail an bettina.wilms@wachtberg.de erhältlich.
Wachtberg, 13. Dezember 2007
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
Fachbereich I
- Sicherheit und Ordnung -
Letzte Änderung: 07. Februar 2008 - © 2008 Gemeinde Wachtberg