Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Amtliche Bekanntmachung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Gemeinde Wachtberg über die Erfüllung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Die Neufassung der o. g. öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde gem. § 24 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 22.10.2007, Nr.42/ 2007, öffentlich bekannt gemacht und ist seitdem wirksam.