Nachtrag 4 des geänd. Flurbereinigungsplanes Remagen II Unkelbach/Kreis Ahrweiler - verkürzte Fass.

Amtliche Bekanntmachung Im Flurbereinigungsverfahren Remagen II Unkelbach, Kreis Ahrweiler, wird gem. §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils gültigen Fassung, der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch den Nachtrag 4 geänderten Flurbereinigungsplanes auf Dienstag, den 18.12.2007 um 15:00 Uhr im Sitzungssaal des DLR Westerwald-Osteifel, Bannerberg 4, 56727 Mayen anberaumt, zu dem die Beteiligten hiermit eingeladen werden.

DLR Westerwald-Osteifel
- Außenstelle Mayen -
Bannerberg 4
56727 Mayen

Der durch den Nachtrag 4 geänderte Flurbereinigungsplan liegt am

Dienstag, den 18.12.2007 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
im Sitzungssaal des DLR Westerwald-Osteifel in Mayen

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Zur gleichen Zeit werden Beauftragte des DLR Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, zur Erläuterung und zur Auskunftserteilung anwesend sein.

Der Nachtrag 4 zum Flurbereinigungsplan Remagen II Unkelbach wurde aufgestellt, um

  1. Festsetzungen des textlichen Teils des Flurbereinigungsplanes zu ändern bzw. zu ergänzen;
  2. begründeten Widersprüchen gemäß § 60 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz abzuhelfen;
  3. Anträgen stattzugeben, die von Beteiligten in Verhandlungen vorgebracht worden sind
  4. Eigentums- und Rechtsverhältnisse bei Grundstücken zu ändern, die im Grundbuch laut grundbuchamtlichen Mitteilungen umgeschrieben wurden;
  5. Lasten, Beschränkungen und Rechte zu ändern oder aufzuheben oder neu zu begründen

Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag 4 geänderten Flurbereinigungsplanes müssen die Beteiligten - zur Vermeidung des Ausschlusses - entweder im Anhörungstermin am 18.12.2007 vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift bei dem DLR Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, Bannerberg 4, 56727 Mayen oder dem DLR Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei dem DLR eingegangen sein.

Vor dem Anhörungstermin am 18.12.2007 beim DLR oder sonstigen Stellen eingehende Schreiben oder Vorsprachen können nicht als Widersprüche gegen die Regelungen des Nachtrages 4 zugelassen werden.
Hierauf wird besonders hingewiesen.

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben oder erhobene Widersprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen!

Der Besitzübergang und die Nutzung an den von diesem Nachtrag betroffenen Grundstücken erfolgt am 01.01.2008 soweit nichts anderes mit den Teilnehmern vereinbart ist.

Geldausgleiche und Entschädigungen
Die im Nachtrag 3 festgesetzten Geldausgleiche sind wie folgt fällig:

  • die von den Teilnehmern an die Teilnehmergemeinschaft zu zahlenden Geldausgleiche am 01.02.2008;
    hierzu erhalten Sie vom Verband der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz in Neustadt eine Zahlungsaufforderung, der Sie bis zum genannten Termin bitte nachkommen möchten 
  • die von der Teilnehmergemeinschaft an die Teilnehmer zu zahlenden Geldausgleiche am 01.02.2008;
    hierzu erhalten Sie vom Verband der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz in Neustadt einen entsprechenden Scheck.

Der Amtsleiter
im Auftrag
Gerd Kohlhaas
Vermessungsdirektor