Untersuchungen der Kanalhausanschlussleitung

Amtliche Bekanntmachung Die Gemeindewerke Wachtberg, AöR - Abwasserbeseitigung - informiert.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es keinen Auftrag der Gemeindewerke Wachtberg, AöR, an Einzelpersonen oder Firmen gibt, private Hausanschlussleitungen zu untersuchen.

Es besteht zwar die Pflicht, gem. § 45 der Landesbauordnung in Nordrhein- Westfalen alle erdverlegten Abwasserleitungen bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen, allerdings ist diese Prüfung von Privat zu veranlassen.

Zu beachten ist, dass die Prüfungen von von den Gemeindewerken Wachtberg zugelassenen Sachverständigen durchzuführen sind.
Wichtig ist ebenfalls, dass eine nachvollziehbare Zustandsbeschreibung der untersuchten Leitung ausgehändigt wird.

Ich weise in diesem Zusammenhang auf die Broschüre "Hausanschluss dicht?" des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hin, welches auf Anfrage bei den Gemeindewerken Wachtberg kostenlos erhältlich ist, bzw. auf der Internetseite www.wachtberg.de abrufbar ist.

gez. Doll