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Teileinziehung einer öffentlichen Wegeparzelle in der Gemarkung Ließem
Teileinziehung der öffentlichen Wegeparzelle in der Gemarkung Ließem, Flur 10, Flurstück 113 gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NW.
Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung vom 17.04.2007 die Teileinziehung der nachfolgend genannten Wegefläche gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NW beschlossen. Diese Fläche verliert dadurch die Eigenschaft eines öffentlichen Weges.
Die Teileinziehung bezieht sich auf die öffentlichen Wegeparzelle in der Gemarkung Ließem, Flur 10, Flurstück 113 von der Einmündung „Hochheimer Weg“ bis zur Einmündung der Wirtschaftswege in der Gemarkung Ließem, Flur 10, Flurstück 112 und Gemarkung Oberbachem, Flur 1, Flurstück 106 (s. beigefügter Auszug aus dem Liegenschaftskataster).
Die Absicht der Einziehung der zuvor genannten Fläche wurde bereits im Amtsblatt der Gemeinde Wachtberg am 18.05.2007 bekannt gegeben.
Die Teileinziehung wird nunmehr mit dieser öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Einsichtnahme:
Der Einziehungsbeschluss des Rates der Gemeinde Wachtberg vom 17.04.2007 kann bei der Gemeindeverwaltung Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, Zimmer 111 während der Dienststunden oder nach Terminvereinbarung (Tel.: 0228/9544155) innerhalb der Widerspruchsfrist eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Einziehung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, Zimmer 111, einzulegen.
Wachtberg, 24.09.2007
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
Im Auftrag:
Engels
Letzte Änderung: 05. Oktober 2007 - © 2007 Gemeinde Wachtberg