Gemeindewerke Wachtberg AöR
Der Vorstand
Rathausstr. 34
53343 Wachtberg
Telefon (0228) 9544-156 / -157
Telefax (0228) 9544-128
Ansprechpartner/in
Strehl, Volker (Vorstand)
Telefon (0228) 9544-157
Zimmer 203 (Rathaus, 2. Etage)
E-Mail volker.strehl@wachtberg.de
Doll, Ernst (1. Stellv.)
Telefon (0228) 9544-156
Zimmer 202 (Rathaus, 2. Etage)
E-Mail ernst.doll@wachtberg.de
Kriechel, Matthias
Telefon (0228) 9544-147
Zimmer 205 (Rathaus, 2. Etage)
E-Mail matthias.kriechel@wachtberg.de
Brücken, Ulrike
Telefon (0228) 9544-165
Zimmer 204 (Rathaus, 2. Etage)
E-Mail ulrike.bruecken@wachtberg.de
Gerber, Andrea
Telefon (0228) 9544-154
Zimmer 204 (Rathaus, 2. Etage)
E-Mail andrea.gerber@wachtberg.de
Aktuelles der Gemeindewerke Wachtberg AöR
Aktuelle Informationen der Gemeindewerke Wachtberg AöR finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die speziellen Informationen des im Anschluss hieran noch separat aufgeführten Abwasserbeseitigungsbetriebes und der Wasserwerke.
- AöR - Wirtschaftsplan 2009 (pdf)
- Amtliche Bekanntmachung: Jahresabschluss der Gemeindewerke Wachtberg, AöR zum Wirtschaftsjahr 2009 (pdf)
- Lagebericht 2009 (pdf)
- Anhang zum Lagebericht 2009 (pdf)
- Bilanz zum 31.12.2009 (pdf)
- Gewinn- und Verlustrechnung 2009 (pdf)
- Informationen der Unteren Wasserbehörde an die Betreiber von Ölheizungen (pdf)
Abwasserbeseitigungsbetrieb
Notruf bei Schäden am Abwassersystem
- während der Dienstzeit (0228) 9544-156 / -157
- außerhalb der Dienstzeit (0172) 4306065
Gebühreninformation
Die Gemeindewerke Wachtberg AöR erheben getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser: Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab. Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,25 €.
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten oder versiegelten Fläche auf den Angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann. Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter kanalwirksam bebauter und/oder befestigter Fläche 1,25 € pro Jahr.
Die o.g. Ansprechpartner/innen helfen weiter bei Fragen zu
- Abwasserbeseitigung
- Kanalhausanschlüsse / -anschlusskosten
- Kanalbenutzungsgebühren
- Kanalisation
- Kläranlagen
- Rückstausicherungen
- Niederschlagswasser
Hausanschluss dicht? - Instandhaltung von Grundleitungen und Anschlusskanälen
Wann haben Sie das letzte Mal überprüft, ob Ihr Hausanschluss vielleicht undicht ist und in Ordnung gebracht werden muss? Die öffentliche Kanalisation wird fortlaufend kontrolliert und saniert, aber wie sieht es mit privaten Grundstücken aus? Oft werden Abwasserleitungen jahrzehntelang sich selbst überlassen – bis die Rohre verstopfen oder gravierende Schäden entstehen.
Austretendes Abwasser verunreinigt den Boden und das Grundwasser. Sauberes Grundwasser wiederum, das den Leitungen über undichte Stellen zufließt, belastet die Kanalisation und den Reinigungsprozess in den Kläranlagen und damit über die Abwassergebühr letztlich auch Ihren Geldbeutel.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass je nach Alter eines Hauses 60 bis 80 Prozent der Leitungen undicht sind. Bis zum Ende des vergangenen Jahres war in der Landesbauordnung NRW geregelt, dass Abwasserleitungen auf den Grundstücken geschlossen, dicht und zum Reinigen eingerichtet sein müssen! Diese Regelung hat in der Praxis keine Beachtung gefunden.
Seit dem 01.01.2008 sind die Regelungen über private Abwasseranlagen in den neuen Paragraphen 61 a Landeswassergesetz NRW überführt worden.
Ein wesentlicher Aspekt der bisherigen Regelung in der Landesbauordnung und jetzt im Landeswassergesetz ist die Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Prüfung der Dichtheit ihrer auf dem Grundstück verlegten Abwasserleitungen sowie der gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeindewerke Wachtberg, AöR zum Hausgrundstück gehörenden Grundstücksanschlussleitung. Spätestens bis zum 31. Dezember 2015 müssen alle privaten Abwasseranlagen geprüft sein. Dieser Termin erscheint Ihnen vielleicht noch weit entfernt, es ist aber sinnvoll, sich frühzeitig darum zu kümmern. Die Gemeindewerke Wachtberg, AöR stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.
Homepage-Modul "Bürgerinfo Dichtheitsprüfung": Interessierte Grundstückseigentümer können sich im Internet unter http://wachtberg.buergerinfo-abwasser.de über die verpflichtende Überprüfung ihrer Schmutzwasserleitungen schlau machen.
Die Broschüre "Hausanschluss dicht?" bezieht sich auf die alte Regelung in der Landesbauordnung, gibt aber einen Überblick über Prüfungs- und Sanierungsverfahren.
Der Flyer "Neubau von Hausanschlussleitungen" enthält Informationen für Bauherren und Architekten.
Der Flyer "Information für Hauseigentümer – Private Abwasserleitungen" soll Ihnen einen Überblick über die gesetzliche Regelung, zu erledigende Aufgaben und über Ansprechpartner geben.
- Broschüre "Hausanschluss dicht?" (pdf)
- "Neubau von Hausanschlussleitungen" - Infos für Bauherren und Architekten (Flyer) (pdf)
- „Information für Hauseigentümer – Private Abwasserleitungen" (Flyer) (pdf)
Weitere Informationen sind auch unter folgenden Links im Internet abrufbar:
- Informationen zur Grundstücksentwässerung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA): http://gea.dwa.de
- Allgemeine Informationen zur Grundstücksentwässerung: http://www.grundstuecksentwaesserung-online.de
- Landesliste zertifizierte Dichtheitsprüfer: http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
- Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung (KomNetGEW): http://www.komnetgew.de
Falls hierzu noch Fragen auftreten, wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Gemeindwerke Wachtberg, AöR.
Wasserwerk
Notruf bei Wasserschäden (01801) 266692
Die Betriebsführung erfolgt durch die
Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW)
Welschnonnenstr. 4 - 53111 Bonn
Telefon (02 28) 711-1
Service-Faxline (02 28) 711-2770
E-Mail info@stadtwerke-bonn.de
Internet www.stadtwerke-bonn.de
Anträge (02 28) 711-2847
Fragen zu Rechnungen (01801) 79 26 66
Die Wasserhärte liegt in Wachtberg im gesamten Gemeindegebiet im Härtebereich weich.
Die konkreten Werte können der Datei Wasser-Analyse 2010 entnommen werden.
Bitte beachten Sie dabei, dass die Ortschaft Niederbachem zum Versorgungsgebiet Bonn gehört.
- Wasser Wachtberg - Preisblatt SWB (Stand: 01.01.2010) (pdf)
- Wasser-Analyse 2010 (pdf)
- Wasser-Zusatzstoffe 2010 (pdf)
Erstattung der Umsatzsteuer zu einem Wasserhausanschluss
Wachtberg - Die Verlegung von Wasserhausanschlüssen wurde auf Verlangen der Finanzverwaltung seit dem Jahr 2000 mit dem Regelsteuersatz (früher 16 Prozent, aktuell 19 Prozent) abgerechnet. Mit zwei Entscheidungen vom 08. Oktober 2008 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen umsatzsteuerlich als Teilaspekt der Wasserlieferung anzusehen und als solche mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (UST) von 7 Prozent abzurechnen ist. Sie haben hierüber möglicherweise in der Presse gelesen.
Ein Rechtsanspruch auf Berichtung der ergangenen Bescheide besteht nicht. Mit dem Verwaltungsrat der Gemeindewerke wurde jedoch abgestimmt, dass eine Rückerstattung soweit möglich auf Antrag erfolgen soll.
Die vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Schreiben vom 07. April 2009 veröffentlichten Vorgaben für die Finanzverwaltung zur Anwendung der Entscheidungen des BFH haben dazu geführt, dass Anträge für die Jahre 2002 bis 2009 zunächst nicht positiv bearbeitet werden konnten. Zwischenzeitlich gibt es eine vom BMF erlassene Übergangslösung bis zum 31. Dezember 2009, nach der der ermäßigte (7 Prozent) UST-Satz auch für Wachtberger Kunden angewendet werden kann (Hinweis BMF-Schreiben vom 01.09.2009).
Unter Berücksichtigung dieser Vorgabe ergibt sich für das Gemeindegebiet folgende differenzierte Situation:
Für in den Jahren 2000 und 2001 erstellte Wasserhausanschlüsse können Anträge unmittelbar bei den Gemeindewerken gestellt werden. Für die übrigen Jahre sind entsprechende Anträge bei den Stadtwerken Bonn zu stellen. Bitte stellen Sie die Anträge so rechtzeitig, dass eine Bearbeitung baldmöglichst erfolgen kann.
Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei den Gemeindewerken (0228-9544165) bzw. können Sie nachstehend herunterladen.
gez. V. Strehl
(Vorstand)
19.11.2009
Letzte Änderung: 13. Juli 2010 - © 2010 Gemeinde Wachtberg