Gemeindewerke Wachtberg AöR

Wappen der Gemeinde Wachtberg (klein)Der Vorstand
Rathausstraße 34
53343 Wachtberg
Telefon: (0228) 9544 156 / 157
Telefax: (0228) 9544 128

Ansprechpartner/innen

Strehl, Volker (Vorstand)
Telefon: (0228) 9544 157
Zimmer: 203 (Rathaus, 2. Etage)
E-Mail: volker.strehl@wachtberg.de

Wortha, Sebastian
Telefon: (0228) 9544 160
Zimmer: 202 (Rathaus, 2. Etage)
E-Mail: sebastian.wortha@wachtberg.de

Brücken, Ulrike
Telefon: (0228) 9544 165
Zimmer: 204 (Rathaus, 2. Etage)
E-Mail: ulrike.bruecken@wachtberg.de

Kriechel, Matthias
Telefon: (0228) 9544 147
Zimmer: 205 (Rathaus, 2. Etage)
E-Mail: matthias.kriechel@wachtberg.de

Winkelmann, Andrea
Telefon: (0228) 9544 154
Zimmer: 204 (Rathaus, 2. Etage)
E-Mail: andrea.winkelmann@wachtberg.de

Aktuelles der Gemeindewerke Wachtberg AöR

Aktuelle Informationen der Gemeindewerke Wachtberg AöR finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die speziellen Informationen des im Anschluss hieran noch separat aufgeführten Abwasserbeseitigungsbetriebes und der Wasserwerke.

Abwasserbeseitigungsbetrieb

Notruf bei Schäden am Abwassersystem
- während der Dienstzeit (0228) 9544 156 / 157
- außerhalb der Dienstzeit 0172 4306065

Gebühreninformation
Die Gemeindewerke Wachtberg AöR erheben getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser:

  • Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab. Die Grundgebühr beträgt 101,00 Euro pro Jahr, je Kubikmeter Schmutzwasser werden 2,86 Euro erhoben.
  • Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten oder versiegelten Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann. Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter kanalwirksam bebauter und/oder befestigter Fläche 1,42 Euro pro Jahr.

Die oben genannten Ansprechpartner/innen helfen weiter bei Fragen zu

  • Abwasserbeseitigung
  • Kanalhausanschlüsse / Kanalanschlusskosten
  • Kanalbenutzungsgebühren
  • Kanalisation
  • Kläranlagen
  • Rückstausicherungen
  • Niederschlagswasser

Hausanschluss dicht? - Instandhaltung von Grundleitungen und Anschlusskanälen
Wann haben Sie das letzte Mal überprüft, ob Ihr Hausanschluss vielleicht undicht ist und in Ordnung gebracht werden muss? Die öffentliche Kanalisation wird fortlaufend kontrolliert und saniert, aber wie sieht es mit privaten Grundstücken aus? Oft werden Abwasserleitungen jahrzehntelang sich selbst überlassen – bis die Rohre verstopfen oder gravierende Schäden entstehen.
Austretendes Abwasser verunreinigt den Boden und das Grundwasser. Sauberes Grundwasser wiederum, das den Leitungen über undichte Stellen zufließt, belastet die Kanalisation und den Reinigungsprozess in den Kläranlagen und damit über die Abwassergebühr letztlich auch Ihren Geldbeutel.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass je nach Alter eines Hauses 60 bis 80 Prozent der Leitungen undicht sind. Bis zum Ende des vergangenen Jahres war in der Landesbauordnung NRW geregelt, dass Abwasserleitungen auf den Grundstücken geschlossen, dicht und zum Reinigen eingerichtet sein müssen! Diese Regelung hat in der Praxis keine Beachtung gefunden.
Seit dem 01.01.2008 sind die Regelungen über private Abwasseranlagen in den neuen Paragraphen 61 a Landeswassergesetz NRW überführt worden.
Ein wesentlicher Aspekt der bisherigen Regelung in der Landesbauordnung und jetzt im Landeswassergesetz ist die Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Prüfung der Dichtheit ihrer auf dem Grundstück verlegten Abwasserleitungen sowie der gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeindewerke Wachtberg, AöR zum Hausgrundstück gehörenden Grundstücksanschlussleitung. Spätestens bis zum 31. Dezember 2015 müssen alle privaten Abwasseranlagen geprüft sein. Dieser Termin erscheint Ihnen vielleicht noch weit entfernt, es ist aber sinnvoll, sich frühzeitig darum zu kümmern. Die Gemeindewerke Wachtberg, AöR stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.

"Bürgerinfo Dichtheitsprüfung": Interessierte Grundstückseigentümer können sich im Internet unter http://wachtberg.buergerinfo-abwasser.de über die verpflichtende Überprüfung ihrer Schmutzwasserleitungen schlau machen.

Die Broschüre "Hausanschluss dicht?" bezieht sich auf die alte Regelung in der Landesbauordnung, gibt aber einen Überblick über Prüfungs- und Sanierungsverfahren.

Der Flyer "Neubau von Hausanschlussleitungen" enthält Informationen für Bauherren und Architekten.

Der Flyer "Information für Hauseigentümer – Private Abwasserleitungen" soll Ihnen einen Überblick über die gesetzliche Regelung, zu erledigende Aufgaben und über Ansprechpartner geben.

Rückstau-Handbuch

Rückstau-Handbuch (Titelseite)
Das Rückstau-Handbuch, den kostenlosen Ratgeber zum Schutz von Gebäuden gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz, der AQUA-Bautechnik erhalten Sie hier .

 

 

Weitere Informationen sind auch unter folgenden Links im Internet abrufbar:

Falls hierzu noch Fragen auftreten, wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Gemeindwerke Wachtberg, AöR.

Wasserwerk

Notruf bei Wasserschäden 01801 266692

Die Betriebsführung erfolgt durch die
Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW)
Welschnonnenstraße 4
53111 Bonn
Telefon: (0228) 711 1
Telefon (Anträge): (0228) 711 2847
Telefon (Fragen zu Rechnungen): 01801 79 26 66
Service-Faxline: (0228) 711 2770
E-Mail: info@stadtwerke-bonn.de
Internet: www.stadtwerke-bonn.de  


Die Wasserhärte liegt in Wachtberg im gesamten Gemeindegebiet im Härtebereich weich.
Die konkreten Werte können der Datei Wasser-Analyse 2012 entnommen werden.
Bitte beachten Sie dabei, dass die Ortschaft Niederbachem zum Versorgungsgebiet Bonn gehört.