Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Zuständige Stelle

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
50656 Köln
Service-Tel-Nr. 0180 579 10 20 (0,14 € / Min.)
Internet www.gez.de

Informationen

Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht fällt seit dem 1. April 2005 in den Zuständigkeitsbereich der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Weitere Informationen zur Gebührenbefreiung finden Sie hier.

Formulare

Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Link zur Homepage der GEZ)