Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Zuständige Stelle
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
50656 Köln
Service-Tel-Nr. 0180 579 10 20 (0,14 € / Min.)
Internet www.gez.de
Informationen
Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht fällt seit dem 1. April 2005 in den Zuständigkeitsbereich der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Weitere Informationen zur Gebührenbefreiung finden Sie hier.
Formulare
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Link zur Homepage der GEZ)
Letzte Änderung: 27. September 2007 - © 2007 Gemeinde Wachtberg