Fachausschüsse

Gemäß § 57 Abs. 1 GO NW kann der Rat Ausschüsse bilden. 

In jeder Gemeinde müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden (§ 57 Abs. 2 GO NW). Den Vorsitz im Hauptausschuss führt der Bürgermeister. Er hat Stimmrecht im Hauptausschuss. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. (§ 57 Abs. 3 GO NW). 

Der Rat kann für die Arbeit der Ausschüsse allgemeine Richtlinien aufstellen (§ 57 Abs. 3 GO NW, siehe Ortsrecht).

In der IX. Wahlperiode sind folgende Fachausschüsse gebildet worden:

  • Hauptausschuss
    Vorsitzender: Hüffel, Theo (BM)
    1. Stellvertreter: Beckschäfer, Hartmut
    2. Stellvertreter: Dr. Becker, Bernd Werner 
     
  • Finanzausschuss
    Vorsitzender: Schacknies, Hans-Otto
    Stellvertreter: Oettler, Friedrich